Vor 10-Jahren Fukushima-Katastrophe …
als Beginn einer neuen AKW-Bewegung in Aachen Am frühen Abend dieses 11. März 2021 waren etwa 90 TeilnehmerInnen erschienen, eher die mittlere und…
Grenzüberschreitende Initiative gegen das Atomkraftwerk Tihange
als Beginn einer neuen AKW-Bewegung in Aachen Am frühen Abend dieses 11. März 2021 waren etwa 90 TeilnehmerInnen erschienen, eher die mittlere und…
Am Donnerstag, 11. März laden wir um 18 Uhr zur Kundgebung am Elisenbrunnen in Aachen ein. An diesem Donnerstag vor 10 Jahren traf ein verheerender Tsunami die Ost-Küste Japans.…
NEWSLETTER vom 19.10.2020
Seit Freitag steht fest – aus der Brennelemente-Fabrik in Lingen gibt es vorerst keinen Nachschub für die belgischen Alt-AKWs Doel 1 und 2! Damit haben wir im aktuellen Rechtsstreit einen riesigen ersten Erfolg erkämpft.
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PRESSEMITTEILUNG vom 19.10.2020
Aachen / Berlin / Bonn / Lingen / Münster / München
Im Rechtsstreit um die Ausfuhrgenehmigung von Brennelementen aus Lingen ins belgische Doel hat der Aachener Kläger einen wichtigen Etappensieg errungen:
Das Verwaltungsgericht Frankfurt hat in einem Beschluss vom Freitag festgestellt, dass bis zum endgültigen Urteil im Hauptverfahren die Brennelemente nicht geliefert werden dürfen.
In seiner Begründung lässt das Gericht Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Exportgenehmigung erkennen. Das Anti-Atom-Bündnis, welches die Klage unterstützt, fordert von der Bundesregierung klare Konsequenzen und ein Moratorium für derartige Brennelement-Exporte.
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(15.10.2020)
In einem 12-seitigen Factsheet wird dargelegt, dass der Betrieb der Atomkraftwerke Doel 1 und 2 bei Antwerpen sofort beendet werden kann, ohne dass die Stromversorgung Belgiens gefährdet wird!
Warum also dieses inakzeptable Risiko der störanfälligen Atommeiler noch weiter aufrecht erhalten?
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PRESSEMITTEILUNG vom 12.10.2020
– Bundesamt BAFA vertritt wechselnde Rechtsauffassungen
– ANF dringt auf Sofortvollzug – Entscheidung diese Woche?
Die Klage eines Aachener Atomkraftgegners gegen die vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) im März erteilte Exportgenehmigung für Brennelemente zu den belgischen Pannenmeilern Doel 1 und 2 lässt den Betreiber der Brennelementefabrik – die EDF-Tochter Framatome/ANF – seltsame Haken schlagen: In einem eigenen Antrag fordert die ANF nun ebenfalls vom BAFA die sofortige Vollziehbarkeit der Exportgenehmigung. Angeblich sei die Klage des Aacheners unzulässig und die aufschiebende Wirkung damit hinfällig. Das geht aus aktuellen Schreiben der ANF-Anwälte an das Verwaltungsgericht hervor.
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PRESSEMITTEILUNG vom 24.09.2020
Die Anti-Atomkraft-Initiativen aus Aachen, Lingen, Bonn und Münster sowie das Umweltinstitut München haben diese Woche vom Bundesumweltministerium, den Landesregierungen in Düsseldorf und Hannover sowie der Stadt und Städteregion Aachen die Teilnahme an der
grenzüberschreitenden Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) für die belgischen AKW Doel 1 und 2 (Antwerpen) schriftlich gefordert.
Das Bundesumweltministerium hatte entsprechende Informationen dazu am 8. September veröffentlicht. Die von der belgischen Regierung initiierte Registrierungsphase für das UVP-Verfahren läuft nur noch bis zum 30. September 2020.
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(22.09.2020)
Zu dem noch ausstehenden Termin der Klage gegen den Brennelemente-Export von Deutschland nach Belgien wurde unabhängig davon seitens der belgischen Regierung die Registrierung für eine Beteiligung an der grenzüberschreitenden Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) eröffnet.
Seit dem 08.09.2020 hat das BMU (Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit) auf seiner Internetpräsenz entsprechende Informationen [2] eingestellt.
So ist dort auch angegeben, dass die zuständigen Landesministerien entsprechend informiert wurden!
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Belgisches „Recht“, so sind es ab heute noch 876 mögliche Tage
(08.09.2020)
Die Medien in Belgien vermelden sinngemäß: „Das niederländisch-sprachige Gericht in Brüssel hat in der Klage mehrerer Gemeinden der Nachbarländer und belgischer Anti-Atom-Verbände zu Gunsten des Betreibers entschieden“.
Und auch hierzulande heißt es, dass die Klage gegen das belgische Atomkraftwerk Tihange erst einmal gescheitert ist.
Doch etwas viel wichtigeres ist gescheitert – hat vielmehr versagt: Der gesunde Menschenverstand – und damit ein Rechtssystem!?
Eine erste Pressemitteilung von einem Kläger aus Belgien [1] geht am Nachmittag der Urteilssprechung am 03.09.2020 bei uns ein – eine Kernaussage: „Dass sich das Gericht hinter der Kontrollstelle (FANC) versteckt, ist eine schlechte Nachricht.“
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PRESSEMITTEILUNG vom 13.08.2020
Erstmals gerichtliche Überprüfung durch VG Frankfurt
– „Brennelement-Exporte Lingen-Doel sind unverantwortlich“
– Bundesregierung muss politisch einen Exportstopp durchsetzen
Zuvor war vom BAFA ein Widerspruch mehrerer AtomkraftgegnerInnen verschiedener Anti-Atomkraft-Initiativen zurückgewiesen worden, so dass nun stellvertretend für die Initiativen ein Atomkraftgegner aus Aachen vor dem zuständigen Verwaltungsgericht Frankfurt Klage einreichte. Diese richtet sich gegen die am 18. März 2020 vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) erteilte Genehmigung für den Export von Brennelementen von Lingen für die beiden belgischen Reaktoren Doel 1 und 2 bei Antwerpen.
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Wir sind die grenzüberschreitende Initiative gegen das Atomkraftwerk Tihange. Auf dieser Seite finden Sie Informationen zu Tihange und den Aktionen der Initiative. Folge uns auch auf Facebook.