von Lars
3. Juni 2020
Widerspruch zum Export der Brennelemente von Deutschland nach Belgien
Betrieb des AKWs Doel ist illegal
Bereits im Juli 2019 hatte der EuGH die getroffene Laufzeitverlängerung von Doel 1 und Doel 2 wegen der fehlenden länderübergreifenden Umweltverträglichkeitsprüfung als nicht rechtens beurteilt. Anfang März bestätigte das belgische Verfassungsgericht in seinem Urteil einerseits, dass der Weiterbetrieb der beiden 45 Jahre alten Reaktoren unrechtmäßig ist – andererseits dürften diese aber bis Ende 2022 wegen befürchteter Versorgungsengpässe weiterlaufen.
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